Allgemeine Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl

Wer darf wählen?

Am 08. Oktober 2023 wählen die Bürger in Bayern den 19. Bayerischen Landtag. Zur gleichen Zeit finden jeweils die Wahlen zum Bezirkstag in den 7 Regierungsbezirken Bayerns statt.

Voraussetzung für das aktive Wahlrecht der Bürger ist, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.

Stimmberechtigt sind im Landkreis Miltenberg rund 100.000 Bürgerinnen und Bürger.

Wer wird gewählt?

Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten und ist als Volksvertretung ein zentrales Verfassungsorgan des Freistaates Bayern. Aufgaben sind u a. die Mitwirkung bei der Regierungsbildung, die Gesetzgebung sowie die Kontrolle von Regierung und Verwaltung.

Zusammen mit der Landtagswahl finden in Bayern auch die Wahlen für die sieben bayerischen Bezirkstage statt. Bei der Bezirkswahl im Landkreis Miltenberg werden die 19 Mitglieder des Bezirkstags von Unterfranken gewählt. Der Bezirk ist im Gegensatz zur Regierung von Unterfranken eine kommunale Behörde und erfüllt Aufgaben, die von den Landkreisen und Gemeinden nicht allein bewältig werden können. Aufgaben sind z. B. das Gesundheitswesen (wie Bezirkskliniken) und das Sozialwesen.

Wann ist die Wahl?

Die Landtags- und Bezirkswahlen finden am Sonntag, 08. Oktober 2023 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wie wähle ich?

Jeder Regierungsbezirk bildet einen Wahlkreis, somit gibt es in Bayern sieben Wahlkreise. Diese Wahlkreise sind wiederum in Stimmkreise eingeteilt.

Insgesamt gibt es 91 Stimmkreise und 89 Listensitze (zusammen 180) in Bayern. Der Stimmkreis Miltenberg ist gleichzeitig der Landkreis Miltenberg.

Gewählt wird in dem Stimmbezirk, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Eine Erststimme (kleiner Stimmzettel) und eine Zweistimme (großer Stimmzettel).

Mit der Erststimme wird ein Bewerber von einer Partei oder Wählergruppe in einem Stimmkreis gewählt. Diesen Bewerber nennt man „Direktkandidat“. Gewählt ist im Stimmkreis der Bewerber, der die meisten Stimmen hat.

Mit der Zweitstimme wird eine bestimmte Partei oder Wählergruppe gewählt, der Wähler kann seine Stimme auf der Wahlkreisliste aber auch einen bestimmten Bewerber geben. Damit der Wähler die Möglichkeit, die von der Partei vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten zu verändern.

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Adressen

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

 

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